Umsatzsteuersenkung auf 4,9% ab 1. Juli 2026
Neuer Steuersatz: auch einkaufsseitig relevant
Mit 1. Juli 2026 tritt für ausgewählte Lebensmittel der neue Umsatzsteuersatz von 4,9 % in Kraft. Bitte beachten Sie, dass diese Änderung nicht nur verkaufsseitig, sondern auch einkaufsseitig (BÄKO-Rechnungen etc.) wirksam werden kann. Die Zuordnung der Artikel erfolgt anhand der jeweiligen Zolltarifnummer. Zur Orientierung haben wir die nach aktuellem Stand vom neuen Umsatzsteuersatz erfassten BÄKO-Artikel für Sie zusammengestellt.
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