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Orangensaft

 

Trinkgenuss pur:

Für unsere Vorfahren war Orangensaft noch rar. Kam die geschmackvolle und vitaminreiche Frucht Orange doch — wenn überhaupt - nur zur Erntezeit auf den Tisch. Fertig als Saft gepresst und abgepackt schon gar nicht! Erst als Louis Pasteur ein Verfahren entwickelte, mit dem sich Fruchtsäfte haltbar machen ließen, wurde die industrielle Herstellung möglich. Heute erlaubt es die moderne Technologie, hochwertige Fruchtgetränke so schonend haltbar zu machen, dass die wertvollen Inhaltsstoffe erhalten bleiben und der Geschmack voll zur Geltung kommt.

Von riesigen Plantagen in Südamerika, insbesondere in Brasilien, stammen jene Orangen, die zur Herstellung von Orangensaft für den österreichischen Markt bestimmt sind. Bevor sie zu den Fruchtsaftherstellern hierlands gelangen, werden Proben zur Bestimmung des Zucker/Säure-Verhältnisses genommen. Sodann werden die Schalen gründlich gewaschen und gebürstet, um die Früchte zur Pressung vorzubereiten. Zuvor jedoch erfolgt ein händisches Selektionsverfahren, um Früchte, die die Qualität des Saftes beeinträchtigen könnten, auszusortieren. In einer Presse werden in einem Arbeitsgang Saft, Schale und Pulpe voneinander getrennt. Der sogenannte "Finisher" ist ein System von Sieben zur Trennung von Saft und Fruchtfleisch zwecks separater Weiterverarbeitung. Der gesiebte Saft wird sodann so lange zentrifugiert, bis der gewünschte Anteil an Schwebstoffen erreicht ist. Um den Transport zu erleichtern und den frisch gepressten Saft ohne hinzugefügte Konservierungsmittel haltbar zu machen, muss er konserviert werden. Dabei wird ihm unter Einfluss von Hitze in einem Vakuum ein Großteil von Wasser entzogen. Der Vorteil des Verfahrens ist, dass in einem Vakuum das Wasser bei geringeren Temperaturen verdampft und der Prozess damit besonders wertschonend ist.

Das so gewonnene Orangensaftkonzentrat wird auf -10 °C heruntergekühlt und in große, ebenfalls gekühlte Edelstahlkessel geleitet, wo es bis zum Weitertransport lagert. Mit speziellen Tanklastzügen zum Hafen gebracht, in Lagertanks gefüllt, auf Kühlschiffe verladen und in Europa gekühlt weitertransportiert, gelangt das Konzentrat deshalb ohne jegliche Beimischung von Konservierungsmitteln oder sonstigen verbotenen Zusätzen mit gleichbleibender Qualität und Zusammensetzung zu den Fruchtsaftherstellern. Genau mit den Bestandteilen, die ihm bei der Konzentratherstellung entzogen wurden, wird das dickflüssige, zähe Konzentrat nun rückverdünnt. Hiezu gibt man entmineralisiertes Wasser und die beim Konzentrationsprozess gewonnenen Aromastoffe - Ölphase und Wasserphase hinzu und leitet den nun zurückgewonnenen Fruchtsaft in einen mit einem Rührwerk ausgestatteten Ausmischtank. Dabei würde sich Sauerstoff bilden, der das Vitamin C oxidieren ließe. Um dies zu vermeiden, wird der Sauerstoff mit einem Entgaser unter Vakuum entzogen. Kurzzeitig erhitzt (pasteurisiert) man nun den Saft auf 88 - 92 °C, um allfällig vorhandene Mikroorganismen abzutöten. So bleiben die fruchteigenen Wert- und Wirkstoffe erhalten. Schließlich wird der Orangensaft noch in heißem Zustand in Flaschen abgefüllt und durch Berieselung mit kaltem Wasser abgekühlt.

Die Etikettierung nun hilft dem Verbraucher sich zu orientieren und die verschiedenen Fruchtgetränke-Kategorien zu unterscheiden. Eine Rechtsvorschrift legt fest, welche Angaben erforderlich sind: die Verkehrsbezeichnung, z. B. Orangensaft, Name und Anschrift des Herstellers, Abfüllers oder Vertreibers, Mindesthaltbarkeitsdatum (wobei es sich dabei nicht um das Verfallsdatum handelt), Füllmenge, Zusatzverzeichnis in mengenmäßig absteigender Reihenfolge und schließlich der Hinweis, wie das Getränk hergestellt wurde.

Hochwertige Orangensäfte wie beispielsweise der BÄKO-Orangensaft tragen darüber hinaus auf dem Etikett den zusätzlichen Hinweis "ohne Zuckerzusatz", denn Fruchtgetränk ist nicht Fruchtgetränk.

Die Hersteller hochwertiger Marken produzieren nach modernen Erkenntnissen, betreiben eigene Forschungslabors und nehmen in allen Verarbeitungsphasen ständig Kontrollen vor, um eine gleichbleibende hohe Qualität zu garantieren. Die BÄKO-Fruchtsäfte-Eigenmarken weisen wichtige Merkmale auf:
- 100 % Fruchtgehalt,
- ohne Zuckerzusatz und
- ohne Konservierungsstoffe.

Der BÄKO-Orangensaft wird in drei Gebinde- Varianten angeboten:
- I-I-Einwegflasche
- I-I-Mehrwegflasche und
- 0,33-I-Flasche.

Hinter den Bezeichnungen Fruchtsaft, Fruchtnektar und Fruchtsaftgetränk stehen unterschiedliche Produktqualitäten, die es zu unterscheiden gilt:

Fruchtsaft:
Nach der Fruchtsaftverordnung besteht Fruchtsaft zu 100 % aus Saft und darf nicht mit Wasser verdünnt werden. Der im Anbauland ausgepresste, dann wie beschrieben konzentrierte, weiterverarbeitete und wieder rückgewonnene Saft ist auf dem Etikett mit dem Hinweis "Aus Konzentrat" kenntlich zu machen. Der Zusatz von Farb-, Aroma- und Konservierungsstoffen ist verboten. In seltenen Ausnahmefällen ist zwecks Geschmacksverbesserung eine Zuckerung erlaubt. Doch die bessere Qualität, wie etwa der BÄKO-Orangensaft, ist jene mit dem Hinweis "Ohne Zuckerzusatz".

Fruchtnektar:
Das ist die Bezeichnung für Getränke, die unter Zusatz von Wasser und Zucker hergestellt werden und einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgehalt an Fruchtsaft oder -mark aufweisen müssen. Auf den Etikett ist der Hinweis "Fruchtgehalt mindestens ... %" erforderlich. Auch hier ist der Zusatz von Farb-, Aroma- und Konservierungsstoffen unzulässig.

Fruchtsaftgetränke:
Als solches bezeichnet man ein Erfrischungsgetränk (z. B. Limonade), das aus Wasser, Zucker und Fruchtsaft, dessen Zusatz ihm den Geschmack verleiht, hergestellt wird. Fruchtsaftgetränke dürfen nicht chemisch konserviert, doch können mit Aromen mit natürlichen Aromastoffen zugesetzt werden.

orangensaft


Quelle: BÄKO-Magazin
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